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AGB's

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier können Sie unsere AGB's als PDF herunterladen.

I. Allgemeines

§ 1. Geltungsbereich und anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehun- gen mit den Kunden von Coco Sound e.K. im Bereich Vermietung, Verkauf, Werkleistung und Service. Hiervon abweichende Allgemeine Vertragsbedin- gungen der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Individualregelungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Geschäftsbedingungen von Coco Sound e.K. gelten auch bei späteren Vertragsabschlüssen mit ihren Kunden, auch wenn auf ihre AGB nicht noch- mals ausdrücklich hingewiesen wird.

II. Miete

§ 2. Vermietung

Mietgegenstand und Mietzeit sind im Lieferschein verbindlich festgelegt.
Coco Sound e.K. behält sich vor, den Mietgegenstand durch gleichwertiges Equipment zu ersetzen, sofern dem nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen und die Ersetzung deshalb für den Kunden unzumutbar ist. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur im gegenseitigen Einvernehmen zulässig und muss rechtzeitig vor Beendigung der Mietzeit vereinbart werden. Eine mündliche Vereinbarung bedarf der nachträglichen schriftlichen Bestätigung durch Coco Sound e.K..
Da Coco Sound e.K. hochwertige Veranstaltungstechnik vermietet, sind zum Schutz der Mietobjekte (hinfort Equipment) und zur Gewährleistung ihrer Funk- tionstüchtigkeit sämtliche Einzelheiten der konkreten Einsatzbedingungen vom Kunden vor Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen. Ist eine Verwendung des Equipments mit anderen Gerätschaften vorgesehen, ist hierauf ausdrück- lich vom Kunden hinzuweisen. Nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilte Beson- derheiten fallen in die Risikosphäre des Kunden. Das Equipment darf nur zu dem im Lieferschein genannten Zweck verwendet werden.
Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Coco Sound e.K. darf der Kunde das Equipment nicht an einen anderen Ort verbringen oder nutzen oder Dritten überlassen.

§ 3. Übergabe, Abholung und Versendung des Equipments

Das Equipment wird grundsätzlich am Sitz von Coco Sound e.K. übergeben (Erfüllungsort). Lediglich aufgrund gesonderter Vereinbarung in Textform wird das Equipment auf Kosten und Gefahr des Kunden versendet. In diesem Fall ist Coco Sound e.K.. berechtigt, auf Kosten des Kunden eine angemessene Transportversicherung abzuschließen. Die Abholung hat zu dem im Liefer- schein vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Holt der Kunde das Equipment zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht ab, befindet er sich in Annahmeverzug, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufforderung von Coco Sound e.K. zur Abho- lung bedarf.
Das Equipment ist bei der Übergabe durch Coco Sound e.K. am Übergabeort vom Kunden unverzüglich zu untersuchen, und etwaige Mängel sind auf dem Mietschein schriftlich festzuhalten. Erhebt der Kunde keine Einwände gegen den Zustand des Equipments, gilt das Equipment als in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Rechte des Kunden wegen einer Mangelhaftigkeit sind dann, soweit die Mängel nicht nachweislich nachträglich auftreten, ausge- schlossen.

§ 4. Vorauszahlung und Kaution

Die Mietsache wird dem Kunden nur gegen Vorauszahlung des im Liefer- schein vereinbarten Mietzins und gegen Hinterlegung einer Kaution, die von Coco Sound e.K. nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Wertes des Mietgegenstandes festgelegt wird, übergeben. Die Kaution wird bei ver- tragsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes in voller Höhe zurückgezahlt. Coco Sound e.K. ist berechtigt, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche gegen die Kaution zu verrechnen.

§ 5. Kündigung

Das Equipment wird grundsätzlich nur für eine bestimmte Vertragsdauer über- lassen. Eine ordentliche Kündigung des befristeten Mietvertrages seitens des Kunden ist deshalb ausgeschlossen. Coco Sound e.K. kann eine ordentliche Kündigung nur wegen Eigenbedarfs aussprechen und zwar auch vor Beginn der vereinbarten Mietzeit. Die Kündigungsfristen richten sich dann nach § 580 a Abs. 3 BGB.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Coco Sound e.K. kann den Mietvertrag insbesondere dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn
a. der Kunde den Mietzins nicht oder zu einem großen Teil nicht fristgerecht zahlt;
b. der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät;
c. der Kunde das Equipment an einem anderen als den vereinbarten Ort verbringt oder nutzt;
d. der Kunde das Equipment ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters Dritten überlässt;
e. der Kunde das Equipment unsachgemäß behandelt; oder
f. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird oder sonstige Anhaltspunkte vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkom- men wird.

Wird der Mietvertrag – gleich aus welchem Grund und durch welche Partei – fristlos gekündigt, hat der Kunde die Mietsache unverzüglich von Coco Sound e.K. zurückzugeben.

§ 6. Rückgabe

Die Rückgabe hat am Sitz von Coco Sound e.K. zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Erfolgt die Rückgabe nicht am Sitz von Coco Sound e.K. , hat der Kunde die durch die Rückgabe an dem anderen Ort von Coco Sound e.K. entstehenden Mehrkosten zu tragen. § 545 BGB ist unan- wendbar.
Der Kunde hat das Equipment von Coco Sound e.K. in dem Zustand zurück- zugeben, der dem Zustand des Equipments bei Übergabe unter Berücksichti- gung der durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstandenen Abnutzung entspricht. Die Rückgabe des Equipments hat einschließlich der Transportver- packung, etwaiger Anleitung, Anschlusskabel und sonstigem Zubehör zu erfolgen.
Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur vollständigen Rückgabe innerhalb der vereinbarten Mietzeit nicht nach, zahlt er bis zur Rückgabe eine zeitan- teilige Nutzungsentschädigung entsprechend der jeweils gültigen Preisliste von Coco Sound e.K. ohne Berücksichtigung von Rabatten oder anderen Vergünstigungen.
Ferner verwirkt der Kunde für jeden angefangenen Tag der verspäteten Rückgabe eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des vereinbarten Mietpreises des verspätet zurückgegebenen Equipments. Dem Kunden bleibt der Gegen- beweis gestattet, dass Coco Sound e.K. kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche von Coco Sound e.K. sind nicht ausgeschlossen.

§ 7. Mietzins

Die Höhe des Mietzinses ist im Mietschein festgelegt. Coco Sound e.K. ist berechtigt, die Verlängerung der Mietzeit von einer Mietvorauszahlung ab- hängig zu machen. Hat der Kunde das Equipment vorbestellt, und holt er das Equipment nicht ab, entfällt nicht seine Verpflichtung zur Zahlung des verein- barten Mietzinses.
Coco Sound e.K. ist berechtigt, das Equipment vier Stunden nach Beginn der vereinbarten Mietzeit an Dritte zu vermieten. Der durch die anderweitige Ver- mietung erzielte Mietzins wird auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden an- gerechnet.

§ 8. Besondere Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, das gemietete Equipment vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen und für Wartung und Pflege des Equipments Sorge zu tragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustim- mung von Coco Sound e.K. Veränderungen des Equipments, insbesondere An- und Einbauten, vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die von Coco Sound e.K. oder vom Hersteller angebracht wurden, zu entfernen. Der Kunde darf ohne ausdrückliche Zustimmung von Coco Sound e.K. einem Dritten keinerlei Rechte an dem Equipment einräumen, noch darf er Rechte aus diesem Vertrag Dritten übertragen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Equipment geltend machen, hat der Kunde von Coco Sound e.K. dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Dritten auf das Eigentum von Coco Sound e.K. hinzuweisen.
Der Kunde trägt die Kosten für die während der Dauer der Mietzeit anfallenden notwendigen Reparaturen mit Ausnahme der Reparaturen, die infolge normaler Abnutzung erforderlich sind. Reparaturen dürfen ausschließlich durch Coco Sound e.K. durchgeführt werden, es sei denn, Coco Sound e.K. gestattet dem Kunden die Reparatur schriftlich.
Muss das Equipment während der Mietdauer repariert werden, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass die Reparatur infolge normaler Abnutzung notwendig ist.
Zeigt sich bei der Inbetriebnahme oder während des Betriebes des Equip- ments ein Mangel, muss der Kunde unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels diesen von Coco Sound e.K. in Textform mitteilen. Erfolgt keine unverzügliche Mangelanzeige, verliert der Kunde alle sich aus der Mangel- haftigkeit etwa ergebenden Rechte. Bei rechtzeitiger Mangelanzeige steht es Coco Sound e.K. frei, das Equipment zu reparieren oder zu ersetzen.

§ 9. Haftung

Der Kunde haftet für jedwede schuldhafte Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Equipments während der Mietzeit, gleichgültig, ob die Beschädi- gung durch den Kunden selbst, durch seine Erfüllungs- oder Verrichtungs- gehilfen oder durch Dritte erfolgt. Der Kunde steht dafür ein, dass die Miet- sache nur entsprechend den gültigen gesetzlichen Bestimmungen sowie den TÜV- und DIN-Vorschriften verwendet wird.
Gibt der Kunde das Equipment nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück, so haftet er für die Dauer der Reparatur auch für den Mietzinsausfall von Coco Sound e.K. .
Dieser beträgt pauschal 50 % des während der Dauer der Reparatur zu erzielenden Mietzinses entsprechend dem mit dem Kunden vereinbarten Miet- zins, jedoch ohne Berücksichtigung von Rabatten und sonstigen Preisnach- lässen. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass von Coco Sound e.K. kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

§ 10. Besichtigungsrechte und Untersuchung des Equipments durch COCO SOUND E.K.

COCO SOUND E.K. ist berechtigt, das vermietete Equipment jederzeit nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, Coco Sound e.K. die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt Coco Sound e.K. .

III. Verkauf, Service und Dienstleistungen

§ 11. Angebote und Vertragsabschluss

Die Angebote von Coco Sound e.K. sind freibleibend, dass heißt, sie gelten nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an Coco Sound e.K. durch den Kunden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Coco Sound e.K. dem Angebot des Kunden nicht innerhalb von zwei Werktagen in Textform widerspricht.

Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung von Coco Sound e.K. in Textform maßgebend. Im Fall einer Leistung durch Coco Sound e.K. ohne vorherige Auftragsbestätigung gelten die mit der Leistung übermittelten Unter- lagen (Rechnung, Lieferschein) als Auftragsbestätigung.

§ 12. Lieferung und Leistung

Nur bei dem Datum nach bestimmbaren Lieferfristen und -terminen gerät Coco Sound e.K. ohne Mahnung in Verzug. Im Übrigen kann der Kunde Coco Sound e.K. nach Ablauf von Lieferfristen und -terminen eine angemessene Frist zur Leistung setzen, die mindestens eine Woche betragen muss. Erst mit Ablauf dieser Frist gerät Coco Sound e.K. in Verzug.
Hat der Kunde Änderungswünsche, beginnen Fristen und Termine erst mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung der Auftragsänderungen durch Coco Sound e.K. .
In Fällen höherer Gewalt und bei sonstigen Ereignissen, die Coco Sound e.K. nicht zu vertreten hat und die Coco Sound e.K. eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Betriebsstörungen, Transportver- zögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen sowie die Nichtlieferung, nicht richtige oder verspätete Lieferung oder Leistung seitens der Zulieferer von Coco Sound e.K. (rechtzeitige Beauf- tragung derselben vorausgesetzt), entbindet sich Coco Sound e.K. von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag. Soweit Leistungshindernisse nur vorübergehender Natur sind, wird Coco Sound e.K. sich nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist von ihrer Leistungs- verpflichtung frei. Soweit dem Kunden die Verzögerung nicht zumutbar ist, er insbesondere aufgrund der Verzögerung kein Interesse mehr an der Leistung hat, ist der Kunde im Hinblick auf die noch nicht erbrachten Leistungen zum Vertragsrücktritt berechtigt; sind Teilleistungen dem Kunden nicht zumutbar, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Der Rücktritt muss spätestens vier Wochen nach Kenntnis des Kunden vom Leistungshindernis erklärt werden. Der Rücktritt kann nicht mehr erklärt werden, wenn dem Kunden eine Erklärung über die erneute Leistungsfähigkeit von Coco Sound e.K. zugegangen ist. Lieferfristen und- termine verlängern sich um den Zeitraum, in welchem der Kunde seinen Verpflichtungen Coco Sound e.K. gegenüber nicht nachkommt. Die Rechte von Coco Sound e.K. aus dem Verzug des Kunden bleiben hiervon unberührt. Coco Sound e.K. ist zu Teillieferungen und- leistungen berechtigt, sofern dem nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen. Ein Versand der Waren erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Kunden. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung geht mit der Absendung ab Auslieferungslager (Übergabe der Ware an die Transportperson) auf den Kunden über, sofern ein Ge- fahrübergang nicht bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft erfolgt. Versandkosten einschließlich der Verpackungskosten trägt der Kunde. Auf seinen Wunsch und seine Kosten kann die Ware gegen Transportschäden und sonstige Risiken versichert werden. Sofern eine bestimmte Versandart nicht ausdrücklich vereinbart wird, erfolgt der Transport in handelsüblicher Form und Verpackung.

§ 13. Abnahmepflicht des Kunden

Der Kunde ist zur unverzüglichen Abnahme von Lieferungen und Entgegen- nahme von Leistungen verpflichtet, sobald seitens von Coco Sound e.K. Erfüllungsbereitschaft besteht. Verzögert sich die Versendung von Waren aus Gründen, die beim Kunden liegen, so erfolgt der Gefahrübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Lagerkosten nach Ge- fahrübergang trägt der Kunde.
Nimmt der Kunde die Lieferung nicht ab, kann Coco Sound e.K. ihm eine angemessene Nachfrist setzen und nach ergebnislosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Coco Sound e.K. ist berechtigt, den vorgenannten Schadenersatz zu pau- schalieren oder aber den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Der pauschale Schadenersatz beträgt bei Kaufverträgen 20 %, bei Dienstleistungsverträgen 50 % und bei Werkverträgen 50 % der mit Coco Sound e.K. vereinbarten Vergütung. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass Coco Sound e.K. nur ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist.

§ 14. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sämtliche notwendigen Informationen rechtzeitig vor Er- bringung der Leistungen durch Coco Sound e.K. zur Verfügung. Insbesondere informiert der Kunde über Anfahrtswege, Eigenheiten der Veranstaltung oder Produktion (Open-Air, geschlossene Veranstaltung, besondere Risiken) sowie alle technischen Anforderungen und Voraussetzungen. Der Kunde steht dafür ein, dass die notwendigen Energieanschlüsse entsprechend der von Coco Sound e.K. vorgegebenen Anzahl und Spezifikation rechtzeitig zur Verfügung stehen. Der Kunde stellt einen sicheren Zugang für die Mitarbeiter von Coco Sound e.K. zum Veranstaltungs- / Produktionsort sicher und garantiert die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.
Für die gesamte Dauer des Vertrages stellt der Kunde einen Organisations- leiter zur Verfügung, der als Ansprechpartner fungiert und entscheidungs- befugt ist. Die Sicherung des von Coco Sound e.K. zur Verfügung gestellten Equipments – gleichgültig, ob im Rahmen von Miet-, Dienst- oder Werkver- trägen – obliegt dem Kunden. Er stellt das notwendige Sicherungspersonal einschließlich erforderlicher Nachtwachen.
Der Kunde stellt das vereinbarte Hilfspersonal für Auf- und Abbau. Pro fehlendem Auf- beziehungsweise zahlt der Kunde an Coco Sound e.K. die dadurch entstehenden Zusatzkosten, mindestens einen Nettobetrag in Höhe von 100,00 € sowohl für Auf- als auch für Abbau pro fehlendem Helfer.
Das von Coco Sound e.K. gestellte Personal ist vom Kunden zu verpflegen. Bei auswärtigen Produktionen (50 km ausserhalb Freiburg) hat der Kunde auf seine Kosten darüber hinaus für angemessene Unterkunft des Personals Sorge zu tragen. Erfolgt keine Verpflegung des Personals, steht Coco Sound e.K. das Recht zu, eine Verpflegungspauschale in Höhe von 40,00 € netto pro Person pro Tag zusätzlich zu berechnen. Die Haftungsregelung in § 9 gilt auch dann, wenn Coco Sound e.K. eigenes Personal bereitstellt. Wird dessen An- weisungen nicht Folge geleistet und entstehen infolgedessen Schäden, haftet der Kunde gemäß § 9 dieser Bedingungen.

§ 15. Preise, Zahlung

Soweit nicht ausdrücklich anderes angegeben ist, sind die Preise von Coco Sound e.K. Nettopreise. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen, insbesondere aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, werden gesondert berech- net. Maßgeblich für die Vergütung sind die am Tag der Ausstellung der Auf- tragsbestätigung (Datum) gültigen Preise. Sollten zwischen dem Datum der Auftragsbestätigung und der Lieferung, beziehungsweise dem Beginn der Leistung, mehr als vier Monate liegen, ist Coco Sound e.K. berechtigt, dann seine gültigen Preise zu berechnen.
Rechnungen von Coco Sound e.K. sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Coco Sound e.K. ist berechtigt, Teilleistungen und Teillieferungen gesondert abzurechnen.
Zahlungen haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Überweisungen ist die Gutschrift auf dem Ge- schäftskonto von Coco Sound e.K. für die Rechtzeitigkeit maßgeblich.
Bei Vertragsvolumina über 500,00 € netto ist Coco Sound e.K. berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 100 % zu verlangen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, vor Eingang der Anzahlung Leistungen zu erbringen oder auch nur leistungsvorbereitende Maßnahmen zu treffen.
Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest oder Zahlungseinstellung des Kunden kann Coco Sound e.K. sofortige Zahlung ihrer Gesamtforderung – ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit – verlangen. Das gilt auch, wenn begründete oder ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen und zwar auch dann, wenn die Gründe für diese Zweifel bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, Coco Sound e.K. jedoch weder be- kannt waren noch bekannt sein mussten. Darüber hinaus steht Coco Sound e.K. ein Leistungsverweigerungsrecht solange zu, bis die genannten Gründe nicht mehr vorliegen oder der Kunde Sicherheit in Höhe der Gesamtforderung geleistet hat. Die gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechte und sonstigen Rechte bleiben daneben bestehen.

§ 16. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur aus demselben Vertragsver- hältnis geltend machen. Im Übrigen sind sie ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen kann der Kunde nur erklären, sofern diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 17. Eigentumsvorbehalt

An allen von Coco Sound e.K. gelieferten Waren einschließlich von Coco Sound e.K. im Rahmen von Werkverträgen dem Kunden überlassener Sachen (Vorbehaltsware) besteht zu Gunsten von Coco Sound e.K. ein Eigentums- vorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller ihr aus der Geschäftsver- bindung mit dem Kunden zustehenden oder später entstehenden Forderungen – gleich, aus welchem Rechtsgrund sie resultieren. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die Vorbehaltswaren zu veräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Eingriffe in die Rechtsposition von Coco Sound e.K. – insbesondere Pfändungen der Vorbehaltsware – hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Alle Interven- tionskosten gehen zu seinen Lasten. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Vertragspartnern gegenüber zu gleichen Bedingungen einen Eigentumsvor- behalt geltend zu machen, wenn er den Kaufpreis stundet. Anderenfalls ist er zur Weiterveräußerung nicht berechtigt. Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund in Bezug auf die Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber an Coco Sound e.K. ab. Die abgetretenen Ansprüche dienen im selben Umfang wie die Vorbehaltsware zu Sicherheit von Coco Sound e.K.. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass ihm daraus zustehenden Forderungen auf Coco Sound e.K. übergehen. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an Coco Sound e.K. abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Coco Sound e.K. nicht nach, wird er auf ihre Aufforderung hin die Abtretung unverzüglich offenlegen und seinen jeweiligen Vertragspartner darauf hinweisen, dass Zahlungen auf seine Forderungen mit befreiender Wirkung nur noch an Coco Sound e.K. geleistet werden können. Ein Widerruf ist auch zulässig, wenn der Kunde Coco Sound e.K. vereinbarte Sicherheiten nicht gewährt. Wird Vorbehalts- ware mit anderen, nicht dem Eigentumsvorbehalt von Coco Sound e.K. unterliegenden Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
Unterfallen an Coco Sound e.K. abgetretene Forderungen einer Kontokorrent- abrede, tritt der Kunde bereits jetzt einen der Höhe nach Forderung von Coco Sound e.K. entsprechenden Teil des Saldos, einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent, an Coco Sound e.K. ab. Eine Verarbeitung oder Umbil- dung der Vorbehaltsware erfolgt stets für Coco Sound e.K. als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtungen für Coco Sound e.K.. Erlischt ihr Eigentum durch Verbindung, so dass sie wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache wird, so erwirbt Coco Sound e.K. an der einheitlichen Sache, auch wenn die andere Sache als Hauptsache anzusehen ist, Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von Coco Sound e.K. gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sache im Zeitpunkt der Verbindung. Der Kunde verwahrt das Mit- eigentum von Coco Sound e.K. unentgeltlich. Im übrigen gelten die vorstehen- den Bestimmungen über die Vorbehaltsware entsprechend.
Übersteigen die von Coco Sound e.K. gewährten Sicherheiten den Wert ihrer Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, wird Coco Sound e.K. auf Verlangen des Kunden unverzüglich nach ihrer Wahl Sicherheiten in Höhe des 20 % übersteigenden Betrages freigeben.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Coco Sound e.K. berechtigt, die Abtretung von Herausgabeansprüchen gegenüber Dritten zu verlangen, ohne gleichzeitig Nachfristen setzen oder ein Rücktrittsrecht ausüben zu müssen. Verlangt Coco Sound e.K. die Herausgabe der Vorbehaltsware, erfolgt diese auf Kosten des Kunden.

§ 18. Rechte des Kunden bei Mängeln

Waren hat der Kunde unverzüglich nach Übergabe sorgfältig zu untersuchen und dabei festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Ist der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar, hat die Mängelrüge unver-züglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu erfolgen. Dies gilt auch, wenn zuvor Muster oder Proben übersandt worden sind. Bei Mängeln hat der Kunde nach freier Wahl von Coco Sound e.K. zunächst nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz. Erst wenn Nachbesserung oder Ersatz zwei-fach fehlschlagen, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Stehen dem Kunden wegen mangelhafter Waren oder Leistungen oder wegen Nicheinhaltens einer Garantie Schadenersatzansprüche gegen Coco Sound e.K. zu, haftet Coco Sound e.K. nur gemäß § 23 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Mangelfolgeschäden haftet Coco Sound e.K. nur bei Nichteinhalten einer Garantie und nur insoweit, als die Garantie gerade das Ziel verfolgte, den Kunden vor dem eingetretenen Schaden zu schützen. Insoweit haftet Coco Sound e.K. nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden. Bei gebrauchten Sachen bestehen keine Rechte des Kunden bei Mängeln, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. Die Rechte des Kunden bei Mängeln verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem die gesetzlichen Gewähr- leistungsfristen beginnen.

IV. Werkleistungen

Ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen unter III, die auch für die Werkleistungen von Coco Sound e.K. maßgeblich sind, gelten für von Coco Sound e.K. erbrachte Werkleistungen die nachfolgenden Regelungen.

§ 19. Änderungsvorbehalt

Coco Sound e.K. behält sich vor, im Rahmen von Werkleistungen anderes als das mit dem Kunden vereinbarte Equipment zu verwenden, sofern dem nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen und deshalb die Verwen- dung anderen Equipments für den Kunden unzumutbar ist.

§ 20. Kundenunterlagen

Coco Sound e.K. ist nicht verpflichtet, die ihr für die Ausführung ihrer Leistun- gen übergebenen Pläne, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen – auch die von Fachingenieuren gefertigten Unterlagen – auf ihre technische Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Offensichtliche Fehler wird Coco Sound e.K. ihren Kunden jedoch anzeigen.
Die zu einem Auftrag gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maßangaben, die nicht von Coco Sound e.K. gefertigt worden sind, sind Eigentum ihrer Kunden. Coco Sound e.K. wird sie nur auf Anfor- derung ihrer Kunden zurückgeben, anderenfalls nach Ablauf einer angemes- senen Frist entsorgen.
Coco Sound e.K. ist berechtigt, zu Dokumentationszwecken Kopien dieser Unterlagen zu fertigen und einzubehalten.

§ 21. Abnahme

Die Abnahmen der Leistungen von Coco Sound e.K. erfolgen grundsätzlich förmlich unter Anfertigung eines Abnahmeprotokolls in Gegenwart des Kunden oder seines Vertreters und eines von uns bevollmächtigten Mit- arbeiters. Erscheint der Kunde oder sein Bevollmächtigter zum vereinbarten Abnahmetermin nicht, kann die Abnahme gleichwohl durchgeführt werden. Ein dabei etwa gefertigtes Protokoll ist auch ohne die Mitwirkung des Kunden verbindlich. Die förmliche Abnahme kann durch vorherige Teilabnahmen, technische Abnahmen, Schlusszahlungen oder Entgegennahme oder Nutzung von Leistungen durch den Kunden ersetzt werden. Eine fiktive Abnahme ist möglich, der Kunde ist hierauf jedoch gesondert in Textform hinzuweisen.

§ 22. Sicherheitseinbehalt

Ein Sicherheitseinbehalt ist ausgeschlossen.

V. Allgemeine Bestimmungen für alle Betriebsbereiche

§ 23. Haftung

Der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen eines Mangels von verkauften oder hergestellten Sachen wird ausgeschlossen. Hiervon aus- genommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Coco Sound e.K. die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Coco Sound e.K. beruhen. Einer Pflichtverletzung von Coco Sound e.K. steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs- gehilfen gleich. Für alle übrigen Haftungsansprüche von Coco Sound e.K. gilt: Coco Sound e.K. haftet unbeschränkt bei der Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Unmöglichkeit und der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet Coco Sound e.K. auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden, Im Übrigen haftet Coco Sound e.K. nicht. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch für die Organe und Erfüllungs- gehilfen von Coco Sound e.K. .

§ 24. Kundendaten

Coco Sound e.K. speichert die Daten des Kunden (§ 26 Bundesdatenschutz- gesetz).

§ 25. Schlußbestimmungen

Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Rechtsbeziehungen von Coco Sound e.K. zu ihren Kunden ist ausschließlich das deutsche Recht anwendbar mit Ausnahme des Übereinkommens der UN vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf – CISG-"Wiener Kaufrecht" – und die ein-heitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EKG/EAG).
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz von Coco Sound e.K.. Mündliche Nebenabreden sind nur bei Bestätigung in Textform wirksam. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Textformerfordernis.

Stand: 01.03.2004

 

 

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